Fürstentum Fürstenberg


Unter den auf Südwestdeutschland selbst beschränkten weltlichen Territorien war das fürstenbergische am Ende des alten Reiches nach den vier großen noch das bedeutendste. Dies hatte es im Grunde mehr glücklichen Erbgängen als einer breiten Ausgangsbasis zu verdanken, obwohl das Haus Fürstenberg zum ältesten Adel zu zählen ist. Die Fürstenberger Grafen sind ein Zweig des altschwäbischen Grafenhauses von Urach, dessen Genealogie, verbunden mit der des Hauses Achalm, höchstwahrscheinlich auf den Grafen Unruoch zur Zeit Karls des Großen zurückreicht.

Beim Aussterben der Zähringer wurden die Uracher 1218 die Nachfolger in deren Allodialbesitz nördlich des Hochrheins. 1237 teilte sich das Haus Urach in die Linie der Grafen von Freiburg und in die der Grafen von Fürstenberg. Während die Freiburger Grafen den Breisgauer Besitz übernahmen, ständig weiterteilten und schließlich noch vor ihrem Erlöschen 1459 fast ganz an die Habsburger und die Markgrafen verloren, konnten die Fürstenberger das Zähringererbe im Kinzigtal und auf der Baar halten. Sie nannten sich nach ihrer Burg auf dem vordersten Berg oberhalb des alten karolingischen Pfalzbezirkes Neudingen. Im Namen steckt also nicht von vornherein der Anspruch auf den Fürstentitel.

Beim Besitz auf der Baar handelte es sich u. a. um den Restbezirk der Grafschaft mit dem Mittelpunkt Aasen. Erst im 13. Jahrhundert taucht die Bezeichnung Landgrafschaft auf. Konkurrenten der Fürstenberger waren hier die Grafen von Sulz und in Abhängigkeit von diesen die Herren von Wartenberg. Heinrich I., Graf von Fürstenberg, erreichte durch seine guten Beziehungen zu Rudolf von Habsburg – er war dessen Bannerträger in der Schlacht auf dem Marchfeld – 1282 einen Hofgerichtsentscheid, der den Fürstenbergern den Landgrafentitel in der Baar allein zusprach. Bis zu Anfang des 14. Jahrhunderts konnten sie auch die Wartenberger völlig verdrängen.

1284 spaltete sich das Haus erstmals in zwei Linien, die sich in den Kinzigtaler und den Baarer Herrschaftsbezirk mit gewissen Überschneidungen teilten. Die Linie in der Baar konnte durch Heirat mit der Wolfacher Erbtochter das hintere Kinzigtal erwerben, während ihr die Herrschaft im Renchtal und der Besitz östlich des Kniebis entglitt. Weitere Teilungen waren der Grund für den Verlust von Villingen. Der Versuch, die Herrschaft Triberg als Bindeglied zwischen Baar und Kinzigtal zu gewinnen, wurde 1365 von Österreich vereitelt. Nach dem Aussterben der Haslacher Linie 1386 drohte sogar der Übergang des mittleren Kinzigtals an das Bistum Straßburg. Er konnte nur durch Lehensannahme aufgehalten werden. Bereits zu Anfang des 15. Jahrhunderts spaltete sich wiederum eine Kinzigtäler Seitenlinie ab. Sie regierte bis 1490. Die andere Linie konnte 1488 mit dem Reichenauer Lehen Donaueschingen den künftigen Sitz der Residenz erwerben und nach der Wiedervereinigung des Landes im Landshuter Krieg die halbe Landvogtei Ortenau, also altes Zähringererbe, auf das die Fürstenberger im 13. Jahrhundert hatten verzichten müssen, gewinnen.

Das jetzt von Hausach aus wieder unter eigenen Herrschern verwaltete Kinzigtal wurde 1543 der Reformation in der Straßburger Form geöffnet. Doch hatte das nur die Folge, dass beim Heimfall an die Hauptlinie 1549 eine scharfe Gegenreformation durchgeführt wurde und der Kaiser die Landvogtei Ortenau 1551 zurücklöste. Etwa gleichzeitig hatte die Hauptlinie den Grundstein zur Ausdehnung nach Osten gelegt; die Gräfin Anna von Werdenberg brachte ihrem Gemahl Friedrich II. 1534 die Landgrafschaft Heiligenberg nördlich des Bodensees zu, dazu noch Jungnau und Truchtelfingen.

Bereits 1559 wurde wieder geteilt, und die Aufspaltung hauptsächlich in eine Kinzigtaler und Heiligenberger Linie war nur die Einleitung zu weiteren Teilungen. Doch wurde der Gesamtzusammenhalt der Besitzungen dadurch gewahrt, dass verschiedene Familienverträge seit 1491 stets für ein gemeinsames Erbrecht sorgten, die Zustimmung der Agnaten zu allen Veräußerungen zur Bedingung machten und auch häufig gemeinsame Besitzungen ausgeschieden wurden. Die Kinzigtäler Linie erheiratete 1627 die Herrschaft Meßkirch, wo die Gerichtsbarkeit durch Sigmaringen eingeschränkt war, und 1636 Gundelfingen und Neufra sowie ein Drittel an Wiesensteig, das erst 1752 an Bayern veräußert wurde. 1639 gingen Engen und die Landgrafschaft Stühlingen an die Kinzigtäler Linie über, die fortan ihre Residenzen in Meßkirch und Stühlingen hatte.

Der Heiligenberger Linie gelang 1664 unter Hermann Egon dank ihrer Verbindungen zum Kaiserhaus die Erhebung in den Reichsfürstenstand. 1699 hat sich die bereits 1658 vorgeschlagene Primogenitur in den damals bestehenden drei Teilherrschaften Meßkirch, Stühlingen und Heiligenberg durchgesetzt. Nach Erlöschen der Heiligenberger Linie wurde 1716 das Gesamthaus in den Fürstenstand erhoben und 1744 nach dem Aussterben der Meßkircher die Teilherrschaften in der Hand des Fürsten Josef Wilhelm Ernst vereinigt. Erst damit war ein Aufbau einer Gesamtverwaltung möglich, und Donaueschingen hat sich als Residenzort entfaltet, ohne zu Stadtrecht zu gelangen, wie überhaupt die Städte im Fürstenberger Territorium nach dem Verlust von Villingen eine untergeordnete Rolle spielten.

Auch im 18. Jahrhundert bestanden noch die Vertretungen der einzelnen Herrschaftsgebiete durch ihre Ortsvorsteher, auch hier Landschaft genannt und 1551 erstmals für das Kinzigtal belegt. Die zu den Landgrafschaften Baar und Heiligenberg gehörigen und in fremde Territorien übergreifenden Landgerichte wurden im 17. Jahrhundert zugunsten von Oberämtern in Donaueschingen und Heiligenberg und zum Teil die weiterreichenden Ansprüche aufgegeben. Am Ende des Alten Reiches machte Fürstenberg noch den Versuch, durch einen Zusammenschluss mit den anderen kleineren Hochadelsherrschaften die Selbständigkeit gegen die werdenden Rheinbundstaaten zu bewahren; vor allem seine stets österreichfreundliche Haltung hat Napoleon dazu bewogen, es doch zu mediatisieren.

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

Grenzstreitigkeiten im 16. Jahrhundert zwischen Fürstenberg und der Abtei Ettenheimmünster von Gerhard Finkbeiner - die Ortenau 2001, S. 119 ff.


Einigung über den Verlauf der Landesgrenze zwischen dem fürstenbergischen Gebiet der Herrschaft im Kinzigtal und der fürstbischöflich-straßburgischen Herrschaft im Hinteren Geisberg

Die Rodung und Besiedelung im oberen Schuttertal im 11. und 12. Jahrhundert erfolgte zunächst talaufwärts der Schutter, dem Loh- und Geisbergbach entlang. Schließlich erreichten die Rodungsbauern den Gebirgskamm Hünersedel-Geisberg-Hessenberg und begannen dann im 14. und 15. Jahrhundert jenseits der Wasserscheide im Harmersbächle und im Hinteren Geisberg zu roden und Hofstätten zu errichten.

Vermutlich war es in der Zeit des frühen 15. Jahrhunderts, als dic ersten Siedler mit Unterstützung der Klosterherrschaft damit anfingen, die gerodeten Waldstücke im Hinteren Geisberg urbar zu machen. Da die Ertragsfähigkeit des Bodens gering war, sahen sich die siedlungswilligen Bauernfamilien genötigt, die landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Existenzsicherung soweit wie möglich auszudehnen und dies - wissentlich oder unwissentlich - auch über die Herrschaftsgrenze hinaus.

Begünstigt wurde die extensive Rodung und Urbarmachung durch die Morphologie des Geländes, die im Hinteren Geisberg keinen eindeutigen, natürlichen Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Fürstenberg und dem Kloster Ettenheimmünster erkennen ließ.

Da die Gemarkungsgrenze zwischen Welschensteinach und Schweighausen, im bewaldeten Grenzgebiet zwischen den "Heyden Steinen" auf dem Hessenberg und dem "Freyberg" (heute: "Himmelsberg"), noch nicht ausgesteint, sondern - wie damals allgemein üblich - nur durch sogenannte "Baumlochen" und Findlingssteine kenntlich gemacht war, konnten Meinungsverschiedenheiten über den genauen Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Fürstenberg und der Klosterherrschaft nicht ausbleiben.

Eine erste Grenzerneuerung von 1567(1) beschreibt den Grenzverlauf zwischen Welschensteinach und Schweighausen wie folgt:

"Vom Schöplisberg, alda den acht und zweinzigesten tag Julij In Anno Funfzehenhundert Sechtzig Sibene, der Lachenstein mit Fürstenbergischem und Geroltzeckhischem wappen ufgericht, an dem Harmerspacher wald hinab ins Bechlin, auß dem Bechlin am wald hinauf biß uf den Meuwler, vom Meuwler uf die lufe, und von der lufe uf den Freyberg zum Hechsten daselbsten und uf der lufe des fünfzehnhundert acht und fünfzigsten jars auch stain mit bemelten wappen verglichen gesetzt (...)."

Dreimärker von 1559 auf dem "Hesseneck". Der Grenzstein markiert heute die Gemarkungsgrenze zwischen Hofstetten, Steinach-Welschensteinach und Schuttertal-Schweighausen
Dreimärker von 1559 auf dem "Hesseneck". Der Grenzstein markiert heute die Gemarkungsgrenze zwischen Hofstetten, Steinach-Welschensteinach und Schuttertal-Schweighausen. Früher zeigte er die Grenze zwischen dem Gebiet des Fürstentums Fürstenberg und dem Kloster Ettenheimmünster an. - Alle Abb: Gerhard Finkbeiner

Bemerkenswert in dieser Grenzbeschreibung ist, daß als Grenzpunkt auf dem Hessenberg, dem "Schöplisberg", 1567 ein Gemarkungsstein mit fürstenbergischem und geroldseckischem Wappen erwähnt wird, also ein weiterer Gemarkungsstein mit Wappen, identisch mit jenen "uf der lufe" von 1559 und auf dem "Freyberg" von 1559. Diese drei Wappensteine, der unklare Grenzverlauf und die nicht eindeutigen Besitzverhältnisse nach der Rodungsphase sowie die strittigen Abgabenverpflichtungen der Hintergeisberg-Bauern waren nun Anlaß zur erneuten Festlegung der Gemarkungsgrenze zwischen Welschensteinach und Schweighausen.

Hinzu kam, daß der Grenzverlauf im Hinteren Geisberg nicht nur eine gewöhnliche Gemarkungsbegrenzung war, sondern gleichzeitig auch die Landesgrenze zwischen dem fürstenbergischen Gebiet der Herrschaft im Kinzigtal und der fürstbischöflich-straßburgischen Herrschaft, zu der das Benediktinerkloster im Münstertal gehörte.

Die Geroldsecker mißbrauchen ihre Schirmvogteirechte

Als eine besondere Provokation mußte das Kloster das geroldseckische Wappen auf den Bannsteinen empfunden haben. Wie ist dies zu erklären?

Gemarkungsstein auf der "Lof" von 1559. Der Stein dokumentiert den Grenzverlauf zwischen Schweighausen (Wappenschild mit Abtsstab) und Welschensteinach (Adler im Wappenschild)
Gemarkungsstein auf der "Lof" von 1559. Der Stein dokumentiert den Grenzverlauf zwischen Schweighausen (Wappenschild mit Abtsstab) und Welschensteinach (Adler im Wappenschild).

Als Grundherr besaß das Kloster landeshoheitliche Rechte wie die Sühnehochgerichtsbarkeit, das Recht der Steuererhebung, das Geleit- und Bodenregal. Die Wahrung dieser Rechte wie auch der Schutz des Klosters vor Feindseligkeiten jeglicher Art wurden von einem Schirmvogt gegen festgelegte Kastenvogteiabgaben wahrgenommen.

Seit dem 13. Jahrhundert lag die Schirmvogtei über das Kloster und die zugehörigen Orte, mit Ausnahme von Münchweier, als Lehen der Bischöfe von Straßburg in den Händen der Herren zu Geroldseck. Zwischen ihnen und dem Kloster kam es zu wiederholten, trotz mehrerer Versuche nie endgültig geschlichteter Auseinandersetzungen, die erst mit dem Aussterben der Herren von Geroldseck zu Anfang des 17. Jahrhunderts ihr Ende fanden.

vor allem die Grafen Quirin Gangolf (1527 bis 1569) und Jakob (1564 bis 1634), die sich der Reformation zugewandt hatten, nutzten die ihnen übertragenen Rechte aus und maßen sich landeshoheitliche Rechte über das ihrem Schutz anvertraute Kloster an.(2)

So verstanden sich die Geroldsecker, unter mißbräuchlicher Ausnutzung ihrer Schirmvogteirechte, auch als Grundherren des Kloster-Territoriums und ließen die Bannsteine auf der dem Klostergebiet zugewandten Seite mit ihrem Wappen versehen. Dies konnte sich jedoch der Abt des Klosters auf keinen Fall gefallen lassen und bestand auf der Beseitigung der geroldseckischen Wappen auf den Grenzsteinen.

Dreimärker (Schuttertal / Welschensteinach / Schweighausen) auf dem "Freyberg" von 1559.
Dreimärker (Schuttertal / Welschensteinach / Schweighausen) auf dem "Freyberg" von 1559. Die der Gemarkung Schweighausen zugewandte Seite zeigt im Wappenschild den Abtsstab (Kloster Ettenheimmünster).

Die Grenzstreitigkeiten aus der Sicht des Klosterarchivars Gervasius Bulffer

Klosterarchivar Bulffer nimmt zu der Grenzauseinandersetzung anhand von archivierten Aufzeichnungen rückblickend Stellung.(3) Er schreibt:

"Es ist bekannt, dass die fürstenbergische Herrschaft und die geroldseckische Vormundschaft anno 1570 (...) von dem hinteren Geisberg an bis auf den Hessenberg auf des Klosters Gebiet obrigkeitliche Steine gesetzt und das fürstenbergische und geroldseckische Wappen daran gehauen.

Der Abt Balthasar (Imser 1560 bis 1582) beschwerte sich bei dem Bischof Johann (von Manderscheid) zu Zabern, worauf dann anno 1579, den 23. April, ein Vertrag geschlossen worden und dem Grafen (von Geroldseck) geboten, sein Wappen am besagten Steine hinweg zu tun, und denselbern mit dem Abtsstab zeichnen zu lassen.

Gleichwie aber der Graf weder Versprechen noch Vertrag zu halten gewohnt war also blieb die Sach bis auf den Abt Laurentius Gutjahr (1582 bis 1592). Dieser beklagte sich dann auch bei besagtem Bischof, der dann einen Augenschein vorschlug, wozu er auch seine Räte nebst denen anderen Parteien schickte.

Noch heute trennt eine alte, aus Lesesteinen aufgesetzte, circa 80 Zentimeter breite und 160 Zentimeter hohe Grenzmauer auf dem Hessenberg die Gemarkungen Schweighausen und Welschensteinach
Noch heute trennt eine alte, aus Lesesteinen aufgesetzte, circa 80 Zentimeter breite und 160 Zentimeter hohe Grenzmauer auf dem Hessenberg die Gemarkungen Schweighausen und Welschensteinach.

Als man nun am 4. Oktober 1583 auf dem Ort zusammen kam, wollte sich der Haslachsche Oberamtmann in gar keine Unterredung einlassen, sondern die Steine nach seinem Kopf gesetzt wissen. Er wollte auch des Klosters Untertanen, nebst verschiedenen Drohungen, mit Eid belegen, also dass alles fruchtlos ablief und dem Prälaten nichts anderes übrig blieb, als eine Protestation bei dem Fürstgrafen zu Donaueschingen einzulegen. Unterdessen blieben die Untertanen bei ihren Gütern.

Am 11. April 1586 sollte wiederum eine Steinsetzung auf Befehl des Grafen von Fürstenberg vorgenommen werden, wobei die Welschensteinacher erschienen, aber niemand von dem Kloster und den Hintergeisbergern, weshalb jenen die fürstenbergischen Lehen aufgekündet wurden.

Weil aber die Bauern auf diese Aufkündigung wenig Achtung hatten und ihre Matten heueten, wurden (am 4. Juli 1586) zwei Bauern von den Matten gefänglich nach Haslach geführt, bei Wasser und Brot eingetürmt, allwo sie nicht anders losgelassen wurden, bis sie einen Eid geschworen, dass sie des Grafen von Fürstenberg Untertanen seien, worauf sie den 3. Juli 1586 entlassen wurden.

Der "Freyberg" in Hinteren Geisberg ist der Grenzpunkt, an dem die drei Gemarkungen Welschensteinach (Fürstenberg), Schuttertal (Hohengeroldseck), Schweighausen (Kloster Ettenheimmünster) angrenzen
Der "Freyberg" in Hinteren Geisberg ist der Grenzpunkt, an dem die drei Gemarkungen Welschensteinach (Fürstenberg), Schuttertal (Hohengeroldseck), Schweighausen (Kloster Ettenheimmünster) angrenzen. Als das Kloster Ettenheimmünster noch sein "Geleitrecht" ausübte, das heißt das Recht in Anspruch nahm, Verfolgte im Freihof zu Dörlinbach oder in Ettenheim Asyl zu gewähren und diese durch das Kloster-Territorrium an die Gebietsgrenze zu geleiten, wurden die Beschuldigten auf dem "Freyberg" in die Freiheit entlassen beziehungsweise die Straftäter den Amtsleuten der Fürstenbergischen Herrschaft übergeben.

Der Abt Laurentius protestierte zwar wider alles, begehrte auch Hilfe vom Bischof zu Straßburg, sonderheitlich weil Geroldseck das übrige samt Haslach auch noch nehmen wollten. Endlich wurde auf Befehl des Grafen von Fürstenberg am 16. September 1586 ein neuer Augenschein angesetzt, wobei der fürstenbergische Oberamtmann zuvor begehrt, dass auf dem Hessenberg auf der Höhe ein Obrigkeitsstein, den er doch selbst gesetzt, absolut sollte herausgeworfen werden, weil er seiner Herrschaft zu nahe stand, oder man sollte mit ihm fortlochen. Weil der aber sah, dass, was der Graf da verliere, er anderswo wieder gewinne, gab er Ruh.

Den hinteren Geisbere belangend ist zu wissen, dass die klösterlichen Untertanen daselbst seit unerdenklichen Jahren etliche münsterische und fürstenbergische Güter untereinander genutzt, aufeinander ererbt und erkauft und davon beiden Herren Zins, Zehnt, Drittel und Todfall bisher abgericht und noch abrichten wollten.

Blick auf den oberen Mooghof {heute "Mellerthof") im Harmersbächle, Gemeinde Schuttertal-Schweighausen. Im Hintergrund der Hessenberg, auf dessen Höhe der historische Grenzpunkt "confinium Alemannorumt" liegt
Blick auf den oberen Mooghof {heute "Mellerthof") im Harmersbächle, Gemeinde Schuttertal-Schweighausen. Im Hintergrund der Hessenberg, auf dessen Höhe der historische Grenzpunkt "confinium Alemannorumt" liegt.

Nun hat besagter Oberamtmann die fürstenbergischen Güter durch etliche Welschensteinacher untergehen und optimieren lassen, nach welcher Optimation er nun dieselben wollte verlochen und verdritteln lassen. Auch begehrte er, dass die Inhaber dieser Güter entweder seiner gnädigen Herrschaft mit aller hoher und niederer Obrigkeit sollten zugetan sein, oder es sollte ein Haus oder mehrere Häuser jenseits der Bannsteine auf fürstenbergischem Grund von fürstenbergischen Untertanen gebaut, und solche Gülter genutzt werden, oder die Güter sollen gar liegen bleiben (...)

Weil nun dieses Begehren nicht nur allein dem Kloster praejudicierlich erschien, sondern auch den Untertanen zu ihrem gänzlichen Untergang gereichte, wurde solches abgeschlagen,

Als nun der 16. September (1586) herankam, verfügte sich der Abt Laurentius, in Begleitung zweier Herren von Kippenheim, als bischöflicher Commissarlus, von Seiten Fürstenberg aber besagter Oberamtmann Branz samt noch anderer Beamten auf den strittigen Platz, wo aber gedachter Oberamtmann von den Obrigkeits-Lochen gleich abging und dieselben auf des Klosters Boden hinsetzen wollte, wo einige Acker-Steine standen. Weil nun dies ein gar zu harter Eingriff war, so wurde vorgeschlagen, besagter Amtmann sollte vier fürstenbergische Untertanen und der Prälat die drei klösterlichen Untertanen (vom Hinteren Geisberg) nehmen, welche eidlich aussagen sollten, wie weit sie ihre Güter bisher genutzt. Bei ihren Aussagen sollte es dann verbleiben. Allein der Oberamtmann blieb absolut bei dem, dass man die Steine setzten sollte, wohin er die Pfähle schlagen gelassen. Es konnte aber dies wieder nicht angenommen werden.

Endlich verfiel man darauf, dass man den strittigen Ort teilen sollte. Dies wollte aber der Oberamtmann gar nicht zugeben. Auf dieses protestierte der Prälat wider den Oberamtmann und dieser wider den Prälaten und Geroldseck wider beide, und man ging also ohne etwas ausgerichtet zu haben, voneinander.

Die Sache blieb unausgemnacht bis auf das Jahr 1588, wo sich der Bischof Johann zu Straßburg mit Ernst der Sache annahm. Die Gelegenheit war auch gar gut dazu, da eben dazumal ihn sein Vetter, der Graf von Fürstenberg, zu Zabern besuchte und bei ihm so viel erwirkte, dass ihm der Graf sein Wohlwollen versprach, worauf er dann mit Consens des Grafen am 17. März 1588 einen neuen Augenschein ansetzte, welches er auch dem Abt Laurentius berichtete, und dieser seine Commissarios zu schicken versprach.

Am bestimmten Tag erschien der Graf von Fürstenberg in eigener Person und der Abt Laurentius mit den fürst-bischöflichen Räten (Hans Philips von Kippenheim, Amtmann zu Oberkirch, und Dr. Johann Werres) auf dem bestimmten Ort. Und nachdem sie den behörigen Augenschein eingenommen, wurde folgender Vertrag(4) geschlossen:

1. Da drei Meier am Hinteren Geisberg {Mattheiß Moßman, Jacob Singler und Lienhart Singler), die Untertanen des Prälaten sind, etliche Güter unter ihrem Pflug haben, die dem Grafen zustehen und in dessen Obrigkeit gelegen sind, vermeint der Graf, dass die drei Meier bei gegebener Treu schuldig seien, wenn sie vernehmen, dass jemand auf diesen Ihren fürstenbergischen Gütern frevelt, solches dem Vogt in Welschensteinach anzuzeigen. Dem gegenüber halten die fürstlichen Räte wie auch der Prälat dafür, dass solche Anzeigepflicht den gemeinen Rechten und dem üblichen Landesbrauch in dem Bistum Straßburg zuwider sei. Letztlich wird dahin geschlossen, dass die drei Meier mit handgegebener Treu im Beisein des Prälaten oder der Seinigen zu der Anzeige verpflichtet werden und, falls sie dieselbe gefährlicher (fahrlässig) Weise unterlassen und solches dem Prälaten angezeigt wird, dieser die Meier nach eingenommenem gründlichen Bericht strafe.

2. "Dieweil auch von wegen underschiedung der güeter, so In deß Abbts Obrigkeit ligen etliches Zehendens und sonderlich der Lochung halben von den fürstenbergischen Amptleütten Spenn (Zwist) erregt worden, So haben die Fürstliche Räth, und Ire gnaden, mit gerehmhaltung deß Herren Praelaten, solchen streit. Also verglichen, daß sein Ehrwürde, an statt alles Zehenden von Fürstenbergische güetern, auff dem Geißberg herrürrendt Jerlich vier fiertel Habern Zehenden gehen Haslach lüffern lassen solle."(5)

3. Für Dritteile und Todfälle und andere Anforderungen, die von Fürstenberg an die drei Meier zuvor erhoben sind, als Nachreisen und Fron, giltet der Prälat hinfort jährlich auf Martini 3 Gulden, jedoch sind darin Schatzung, Messnerrecht, jährliche Zinse, welche die drei Meier dem Grafen zu geben schuldig sind, sodann je 6 Kreuzer, zusammen 3 Schilling, welche die Meier dem Grafen jährlich in die Kirche Welschensteinach von dem kleinen Zehnten bis daher gegeben haben, nicht mit einbegriffen.

4. Um künftigen Spänen zuvorzukommen, ist zwischen 2 Steinen in gerader Linie noch eine Mittelmarke bestimmt worden und an der Stelle 'auf der matten oder im wüste(n) grund' vorläufig ein Pfahl geschlagen, der innerhalb zweier Monate durch einen Stein mit dem gräflichen Wappen auf der einen und dem des Prälaten auf der andern Seite ersetzt werden soll, wie dann solches am 21. April in Gegenwart des Grafen und des Prälaten wirklich geschehen ist."

Die Grenzerneuerung von 1588 hat heute noch Gültigkeit. Auch an den Besitzverhältnissen der Bauern im Hinteren Geisberg auf Welschensteinacher Gemarkung hat sich nichts geändert. Immer noch sind die Landwirte Eigentümer von rund 21,15 Hektar Wald, Wiesen- und Ackergelände auf Gemarkung Welschensteinach, also auf ehemaligem fürstenbergischem Gebiet.

Quellen- und Lireraturangabe:

1.) Maier Kurt-Erich: Geschichte von Welschensteinach, Hrsg. Gemeinde Welschensteinach, 1966, 20.  
2.) Heimatbuch Dörlinbach. Finkbeiner, Gerhard: Ortsgeschichte. Die Herren von Geroldseck als Schirmvögte des Klosters Ettenheimmünster. 75 bis 90
Quirin Gangolf verlor sein Leben in der Schlacht von Montcontour (Frankreich) und hinterließ einen fünfjährigen Sohn namens Jakob. Da Jakob zum Zeitpunkt des Todes seines Vaters noch minderjährig war, bestellte seine Mutter, Maria geb. Gräfin von Hohenstein, eine Vormundschaft. Als Vormünder rechtskräftig eingesetzt wurden Graf Alwig zu Sulz und Graf Heinrich zu Lupfen. 1584 übernahm dann Graf Jakob (1564 bis 1634) die Regierungsgeschäfte in der Herrschaft Hohengeroldseck.  
3.) Bulffer, Gervasius: Archivum Manuale, Band II, 178, Handschrift im Pfarrarchiv Ettenheimmünster, 145 bis 151.  
4.) Mitteilungen aus dem F. Fürstenbergischen Archiv, II. Band, 1560 bis 1617. Tübingen 1902, 550, Nr. 690.  
5.) Die Originalurkunde vom 18. März 1588, vermutlich aus dem Bestand des ehemaligen Benediktinerklosters, wurde 1985 von Erich Krämer, Mitglied des Historischen Vereins, Seelbach-Schuttertal, aus privater Hand käuflich erworben. Transskripiert wurde die Urkunde von Gernot Kreutz, Zell-Weierbach. Nach Erscheinen des Heimatbuches Schweighausen wird die Urkunde an das GLA Karlsruhe abgegeben.  

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