Die Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt Gengenbach von Max Kuner - die Ortenau 1922, S. 1 ff.

Aeußere Geschichte der Stadt.

gengenbach"Badisch-Nizza" nennt man oft, wenn auch vielleicht mit einer kleinen Uebertreibung, das freundliche Städtchen im badischen Kinzigtale. Klein war das Stadtgebiet, bescheiden Handel und Gewerbe, und auch im politischen Leben als freie Reichsstadt konnte Gengenbach naturgemäß nicht die Rolle spielen, die den größeren und bedeutenderen Schwestern im deutschen Vaterlande so oft beschieden war(1).

Die Geschichte einer jeden Stadt ist mit der Geschichte des Landes verwoben, in dem sie liegt. Obwohl Gengenbach schon in früher Zeit reichsunmittelbar war, sind seine Geschicke doch weniger mit der Geschichte des Reiches im allgemeinen als mit der sie umgebenden Landvogtei Ortenau verbunden; wir werden deshalb im folgenden auch da und dort die Geschichte der Ortenau streifen müssen.

Früh schon war die von der Natur so reich gesegnete Gegend besiedelt. Kelten waren es wie überall in den Tälern des Oberrheins und seiner Nebenflüsse, die hier ihre Wohnsitze hatten. Im ersten christlichen Jahrhundert wurden sie von den Römern verdrängt, die mit sicherem Blick die militärische Bedeutung des Ortes erkannten. Auf dem "Einbethenberg"(2) - so genannt nach der Jungfrau Einbetha, die zusammen mit Warbetha Und Wilbetha als Schicksalsschwestern öfters auf Bergeshöhen am Ober- und Mittelrhein verehrt wurden - erbauten die Eroberer ein festes Kastell, wovon heute noch der Name "Castellberg"(3) herrührt. Diese militärische Ansiedlung war bestimmt, einen der wichtigsten Straßenzüge des Dekumatenlandes, die von Cornelius Clemens unter Vespasian erbaute Kinzigtalstraße, zu sichern, die von Rottweil kommend bei Schiltach ins Kinzigtal niederstieg und dann längs der Kinzig - unterhalb der

jetzigen Brücke sind noch alte Pfähle mit Eisenschuhen, vielleicht von einer römischen Brücke herrührend, erhalten - nach Offenburg und von da über Kehl nach dem römischen Hauptstandlager Argentoratum, dem heutigen Straßburg, führte (4). Die Verbindung der Legionslager am Rhein mit Rätien und den übrigen Donauprovinzen wurde durch diese Straße bedeutend abgekürzt. Lange behaupteten die Römer diese Position, die ein fester Stützpunkt ihrer Macht am Oberrhein war. Reiche Funde von Münzen römischen, griechischen, keltischen und makedonischen Ursprungs aller Arten (Gold, Silber, Kupfer, Bronze) aus republikanischer und kaiserlicher Zeit bis Theodosius(5) und anderen Gegenständen aus dem ersten nnd zweiten nachchristlichen Jahrhundert, unter denen besonders die Basis einer Votivsäule, die dem Jupiter geweiht war, zu nennen ist(6), geben uns Kunde von der Besetzung der Gegend durch die Römer.

Um das Jahr 280 gelang es den Alemannen die schon früher mehrfach das Dekumatenland durch Einfälle beunruhigt hatten, sich dauernd im rechtsrheinischen Gebiet festzusetzen und die südlichen Eroberer zu verdrängen. Einige Reste der früheren römischen Bevölkerung hielten sich jedoch in der Gegend, besonders in den Tälern; es wurde ihnen eine besondere Fertigkeit im Bergbau und in der Gewinnung edler Metalle nachgerühmt. In den beiden Verzeichnissen der Mönche des Gengenbacher Klosters findet sich eine Reihe von Namen mit unzweifelhast romanischem Gepräge, die wohl sicher mit der einstigen Bevölkerung in Zusammenhang gebracht werden dürfen(7).

Ueber zweihundert Jahre behaupteten sich die Alemannen im Besitz des eroberten Landes; dann kamen die Franken und mit ihnen das Christentum. Wie an vielen anderen Orten erbauten sie auch hier ihrem Volksheiligen St. Martinus eine Kirche, die sogenannte Leutkirche, die den Mittelpunkt einer bäuerlichen Ansiedelung beim heutigen Friedhof bildete. An dieser Stelle hatte wahrscheinlich auch schon eine alemannische Niederlassung bestanden.

Im achten Jahrhundert wurde dann die Benediktinerabtei gegründet. Die Bauernsiedelung war also bedeutend älter als das Kloster und lag von diesem getrennt, nach der heutigen Lage gesprochen, direkt am entgegengesetzten Ende der Stadt. Ueber die Gründung des Klosters finden sich zahlreiche Ueberlieferungen. In einer recht späten Nachricht aus einer als unecht erwiesenen Urkunde Karls des Dicken vom Jahre 885 wird als Stifter der "dux Ruthartus" genannt (8), der ein Urenkel Pippins von Heristal gewesen und aus dessen "materna stirpe" die Zähringer in weitläufigem Grade herstammen sollen. Ruthardus soll mit seiner Gemahlin Irsmengunde und seinem Sohn in dem von ihm erbauten Kloster die letzte Ruhestätte gefunden haben, worüber ein Gengenbacher mortuarium oder Totenbuch unter dem 28. Januar folgende Nachricht hat: "serenissimus et pientissimus Ruthardus, dux de Zaeringen, fundator hujus monasterii"(9). Andere Fassungen bringen die Gründung mit dem hl. Pirmin(10) oder mit Utilo (Oatilo), des Bayernherzogs Tassilo Vater, in Verbindung(11). In den Monumenten Mezlers ist des hl. Pirmim, der das Kloster ins Leben gerufen haben soll, nicht gedacht. Ruthard und Pirmin waren Zeitgenossen; so wäre es immerhin möglich, daß beide bei der Klostergründung zusammengewirkt haben in der Weise, daß der Herzog die Stiftung des Heiligen dotierte(12).

Im Anschluß an das Kloster dürfte auch der heutige Ort Gengenbach entstanden sein; in Mezlers Monumenten findet sich darüber folgende Nachricht: "Quae (ecclesia, st. Mariae; in Gengenbach ist Patronin die Gottesmutter mit den Nebenpatronen Petrus und Paulus) progressu temporis magis ac magis augmentum sumpsit, donec tandem tempore Arnulphi imperatoris oppidum, Gengenbachum dictum, eidem adjectum est anno circiter 900"(13). Dienstleute des Klosters werden sich hier unter dem Schutz seiner Mauern angesiedelt haben, und so entstand vielleicht - wie Gothein ausführt(14) - noch in den z. T. verfallenen, aber noch brauchbaren Befestigungen der alten Römerniederlassung der neue Ort. Ob und in welchem Maße die freie bäuerliche Ansiedelung, deren Mittelpunkt die Leutkirche St. Martin war und die schon vor der Klostergründung in fränkischer Zeit bestand(15), als Faktor beim Entstehen und in der Entwicklung des Ortes in Betracht kommt, ist bei dem Fehlen genauerer Nachrichten - Mezlers Monumente stehen diesen Vorgängen zeitlich zu fern, als daß wir ihnen unbedingte Glaubwürdigkeit zubilligen könnten - nicht zu entscheiden. Es besteht immerhin die Möglichkeit, daß die Bauernsiedelung und die Niederlassung der klösterlichen Dienstleute mit der Zeit verschmolzen und so der neue Ort Gengenbach entstand. Bemerkenswert ist, daß die fränkische Martinskirche die "ecclesia parochialis" blieb.

Urkundlich ist Gengenbach erstmals im Jahre 1139 erwähnt. Auf dem freien Platz vor dem Kloster fanden die Märkte statt; wir wissen indessen nicht, wann der Ort mit seinem Marktprivileg begabt worden ist. Gerade dieser Umstand läßt es jedoch gewagt erscheinen, der Ansicht Gotheins, daß sich aus dem Markt auch die Stadt entwickelt habe, ohne Vorbehalt beizupflichten. Vielleicht hat doch Gothein diesem Element unter dem Einfluß der Marktrechtstheorie etwas zu viel Bedeutung beigelegt(16). Er selbst sagt, daß die ·Mehrzahl der Einwohnerschaft Gengenbachs aus den Bauern der Gebirgstäler bestand und daß es wie in den anderen ortenauischen Städten so auch in Gengenbach nie zu einer bedeutenden gewerblichen Entwicklung gekommen sei(17). Wir werden wohl nicht fehlgehen, wenn wir auch der bäuerlichen Bevölkerung der alten fränkischen Ansiedelung mit ihren Teil bei der Entstehung der Stadt zuweisen; wie bei vielen anderen Städten dürfen wir wohl auch in Gengenbach ein Zusammenwirken der verschiedensten Elemente bei der Entstehung und Gestaltung der Stadt annehmen.

Die neue Siedelung war allerdings auf Klostergebiet angelegt(18), weshalb der Abt mit seinem Konvent von früh an die ausgedehntesten Rechte Über die Bewohner geltend machte, so den Leibfall, den Güterfall, den großen Zehnten von allen Ackerfrüchten, den kleinen von Obst und Gemüse, den Zinspfennig u. a. m., wovon wir in einem späteren Abschnitt noch mehr hören werden. Immerhin war aber die Gemeinde frei und nur dem Kaiser und seinem Stellvertreter unterworfen; nur in den Bestimmungen über die Nutznießung der Allmende, an der das Kloster sein Obereigentum geltend machte und von deren Erträgen zwei Drittel in die Kasse des Klosters flossen, unterstand sie dem Abt(19).

Im Jahre 1007 wurde Gengenbach von Kaiser Heinrich II. mit anderen Gütern und Orten zur Ausstattung seiner Lieblingsstiftung, des Bistums Bamberg, verwendet(20). Die Bischöfe von Bamberg liehen indessen die Vogtei Über den neuen Besitz alsbald den Herzögen von Zähringen, die im 11. Jahrhundert hier erscheinen(21). Nach deren Aussterben im Jahre 1218 fielen die Besitzungen an die Uracher als Verwandte der Zähringer, die sich bis 1225 hier behaupteten. In diesem Jahre gab der Bischof von Bamberg dem Kaiser Friedrich II. "feodum ecclesie sue in Mortenouwe quod olim tenuit ab eadem ecclesia dux de Zernigen" für 4.000 Mark Silber zu erblichem Lehen(22); hierzu gehörte auch die Vogtei über das Kloster Gengenbach mit dern Ort Gengenbach. Der Reichsbesitz in der Ortenau blieb jedoch nicht unangefochten, da alsbald die Fürstenberger als Verwandte der Uracher "jue successionis hereditariae" an den Nachlaß der Zähringer Erbansprüche geltend machten, die indessen hier nicht beachtet wurden, während andere Städte wie Neuenburg und Freiburg an die Fürstenberger kamen.

Daneben suchten besonders die Bischöfe von Straßburg durch den Erwerb« dieser rechtsrheinischen Lande ihr Gebiet abzurunden. Nachdem Gengenbach schon einmal im Jahre 1232 unter dem Bischof Berthold von Teck (1223 - 1244) vorübergehend zu Straßburg gehört hatte(23), benützte dann der ehrgeizige Bischof Heinrich von Stahleck den Zwist Friedrichs II. mit dem Papst Innozenz IV., um mit des Kaisers Sohn König Heinrich gegen dessen Vater und Friedrichs Sohn Konrad(24) Partei zu ergreifen und auf Kosten des Reichsgutes sein Territorinm zu vergrößern. Neben den anderen Städten der Ottenau nahm er im Jahre 1246 auch Gengenbach und stärkte die neugewonnene Position mit Festungswerken(25). Aus dem Jahre 1248 stammt dann ein Bericht, in dem Papst Innozenz IV. dem Straßburger Bischof das Zugeständnis macht, er sei nicht gehalten, das Eroberte, darunter auch "oppidum de Gengenbach ... que Fridericus quondam imperator ab ecclesia Bambergensi tenebat in feudum" wieder zurückzustelien, bevor ihm für seine Verluste und Auslagen voller Ersatz und Genugtuung geleistet sei(26).

Im Jahre 1250 verzichtete Graf Heinrich von Fürstenberg auf die zähringischen Erbansprüche und überließ dem Bistum Straßburg "jus si quod habebat vel habere videbatur in Offenburg, Ortenberg, Gengenbach et eorum appertinentiis" gegen andere Entschädigungen und 300 Mark Silber(27).

Aus dieser Zeit stammt auch die erstmalige Erwähnung Gengenbachs als Stadt, "oppidum de Gengenbach" in einer päpstlichen Bulle vom Jahre 1231(28), dann weiterhin in den Jahren 1232, 1248, 1267 usw(29). Gengenbach gehört unter die große Anzahl von Orten, die seit dem 13. Jahrhundert dauernd als Städte bezeichnet werden. Die Reichsfreiheit erlangte Gengenbach vermutlich - sichere Nachrichten fehlen - mit dein Zerfall der Stauferherrschaft im Herzogturn Schwaben gleich den anderen schwäbischen Reichsstädten. Nur nach und nach wurde der Stadt, wie es scheint, dieses Geschenk zuteil. Seit dem Erlöschen der Zähringer stand sie unter dem Schutz der Landvogtei Ortenau, und da diese nacheinander sich in verschiedenen Händen befand, hatte auch die Stadt verschiedene Schutzherren, bald bischöflich-straßburgische, bald badische, bald pfälzische. Aber alle Schicksalsschläge, die die Staufer getroffen hatten, und auch das Aussterben des Hauses konnten es nicht hindern, daß weitaus die meisten staufischen Kirchenlehen dem Reich auch unter den Herrschern der neuen Dynaftien verblieben(30). Schon in dem verheerenden Kriege zwischen Bischof Walter von Geroldseck (1260 - 1263) und der Stadt Straßburg hatten sich die Städte im rechtsrheinischen Gebiet ebenso wie im Elsaß der bischöflichen Herrschaft entzogen. In der Zeit des unheilvollen Interregnums herrschte auch hier das Faustrecht, der Stärkste war Meister, aber schließlich brachte im Jahre 1274 Rudolf von Habsburg mit anderem Reichsgut auch Gengenbach wieder an sich, und so waren Stadt und Kloster der Gefahr, in die dauernde Botmäßigkeit eines geistlichen oder weltlichen Fürsten zu kommen, entronnen; sie waren reichsunmittelbar. In demselben Jahre wurde Otto von Ochsenstein, Kaiser Rudolfs Schwestersohn, zum Landvogt in der Ortenau bestellt. Gengenbach und seine beiden Schwesterstädte Offenburg und Zell, die wir fast immer vereint finden, standen dann aufs engste verbunden auf seiten König Adolfs, der den Städten gut gesinnt war. Die Landvogtei, die nacheinander Hermann von Geroldseck, dann des Otto von Ochsenstein gleichnamiger Sohn und schließlich Hermanns Bruder Walther II. von Geroldseck innehatten, war unmittelbar dem Reich unterstellt(31). Im Jahre 1308 schloß Otto von Ochsenstein der Jüngere als Landvogt mit Gengenbach einen Vertrag, worin es heißt: ´"Wir Otte der herre von Ohsenstein tün kunt, das wir übereinkomen mit den burgern von Gengenbach, das siu uns hant erwelt und genomen zu herren und zu pfleger und das och wir siu hant empfangen und genomen in unsern schirm und pflegenie bis an iren rehten herren, und swenne siu den gewinnent, so sullent siu von uns und och wir vorn inen gütliche und alles dinges lidig sein"(32).

Ein Jahr später sah Gengenbach kaiserlichen Besuch in seinen Mauern; Heinrich VII. war der hohe Gast. In dem Kampfe Ludwigs des Bayern gegen Friedrich von Oesterreich standen die ortenauischen Reichsstädte auf seiten des Wittelsbachers und wurden deshalb von dem Bischof von Straßburg, Berthold von Buchegg, der den Habesburger unterstützte, durch Verheerungszüge heimgesucht.

Das gute Verhältnis der Städte zu ihrem kaiserlichen Oberherrn war indessen nicht von Dauer, die Freude und der Stolz der Bürger auf ihre Reichsfreiheit sollte keinen langen Bestand haben; "denn bereits begann sich an höchster Stelle die Auffassung geltend zu machen, daß Reichsgut und Stadtsteuer nichts weiter als gute Versatzgegenstände seien, brauchbare Objekte für die Finanzoperationen und Fürstenpolitik der Kaiser"(33). Fast unübersehbar ist die Reihe der Verpfändungen in der nun folgenden Zeit. Wohl trug der Zustand einer jahrhundertelangen Verpfändung zum gedeihlichen Fortkommen der Stadt in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht wenig bei, da die Pfandinhaber das Bestreben zeigten, aus ihrem Besitz auch den entsprechenden Nutzen zu ziehen. Aber der häufige Wechsel der Pfandherren brachte es doch mit sich, daß Gengenbach wie auch die beiden Schwesterstädte in der Ortenau vor der Verwandlung in bleibenden Besitz und der Herabdrückung in fürstliche Landstädte bewahrt blieben und so den Schluß des Mittelalters als Reichsstädte überdauern konnten.

Im Jahre 1334 versetzte Kaiser Ludwig der Bayer Gengenbach und die anderen Besitzungen und Rechte des Reiches in der Ortenau dem Markgrafen Rudolf IV. von Baden für 900 Mark Silber und 4.000 Pfd. Heller Straßburger Währung(34). Karl IV. bestätigte im Jahre 1349 dem Markgrafen Rudolf V. diese Reichspfandschaft, bei welcher Gelegenheit er ihm zu der Pfandsumme noch weitere 5.000 florentinische Goldgulden daraufschlug(35). Zwei Jahre darauf überließen die Markgrafen Friedrich und Rudolf V. dieselben Besitzungen für die Pfandsummen an Bischof Berthold von Straßburg(36). "Berhtolt geboren von Buchecke, lost ouch Offenburg und Ortenberg und Gengenbach und daz dazü hoeret an daz bistüm von deme marggroven von Baden dem es pfandes stunt von dem riche"(37). Dieser Handel fand ebenfalls die Bestätigung Kaiser Karls IV. in zwei Urkunden, der dem Bischof von Straßburg und seinem Kapitel auf diese Reichspfandschaft zur Belohnung besonderer Dienste in den Jahren 1351 und 1356 je weitere 5.000 Gulden daraufschlug(38). Schon einige Jahre später ermächtigt derselbe Karl IV. den Pfalzgrafen Rupprecht I. den Aelteren, die ortenauischen Besitzungen Vom Stift Straßburg einzulösen(39). Der Plan des Pfalzgrafen, von dieser Erlaubnis Gebrauch zu machen, scheiterte indessen damals an dem Widerstand des Bischofs, und so blieb die gesamte Reichspfandschaft noch fast ein halbes Jahrhundert ungeteilt in straßburgischem Besitz.

In den Kriegen der streitlustigen Straßburger Kirchenfürsten gegen die Stadt Straßburg hatte Gengenbach viel zu leiden. Im Jahre 1395 wurde die Stadt belagert. Erst im Jahre 1405 kennten die Pfälzer von ihrem Einlösungsrecht Gebrauch machen. Unter dem Bischof Wilhelm II. von Straßburg erwarb König Rupprecht den halben Anteil der in straßburgischem Besitz befindlichen Reichspfandschaft um 23.500 Gulden, worunter auch Gengenbach war(40). Es erhebt sich nur die Frage, ab er diese Erwerbung, wie er es mehrfach selbst darstellte, von Reichs wegen und für das Reich machte. Dementsprechend verpfändete er auch nach drei Jahren die Besitzungen seinem Sohn Ludwig aufs neue and entband sie später ihrer Gelübde gegen das Reich(41). Auf der anderen Seite aber ergibt sich aus den Urkunden unzweifelhaft, daß König Rupprecht von Anfang an die Erwerbungen als solche seines Hauses betrachtete(42). Anscheinend wagte er nur im Jahre 1405 noch nicht, dies offen einzugestehen, sondern suchte die Reichsstände, vor allem Straßburg über seine wahren Absichten zu täuschen. Die Einkünfte aus der Reichspfandschaft wurden von jetzt an gemeinsam erhoben und an die beiden Besitzer hälftig geteilt(43). Die Pfandherren übernahmen die Verpflichtungen in gleicher Weise wie die Vögte, nämlich die Anerkennung der Zwölfersprüche, die Gewährleistung der völlig unabhängigen Gerichtsbarkeit der Städte ebenso wie ihres Besitzes an Wäldern und Wassern. Sie mußten versprechen, gegen den Willen der Bürgerschaft keine neuen Gebäude aufzuführen, keine neuen Bewohner anzunehmen sowie die Juden, die wir sonst in der Geschichte Gengenbachs nicht weiter erwähnt finden, in ihren Rechten zu belassen. Als Gegenleistung hatte Gengenbach seine Reichssteuer in der Höhe von 40 Mark Silber an die Pfandherren abzuführen. Wohl wurde dieses Abkommen jeweils von den Pfandinhabern mit feierlichen Eiden beschworen; das hinderte sie indessen nicht, zu gelegener Zeit sich Uebergriffe auf Kosten der städtischen Freiheiten und Rechte zu erlauben. Besonders die Straßburger Bischöfe versuchten immer wieder, aus der überlassenen Reichspfandschaft einen dauernden und festen Besitz zu machen. So erhielt ein Bischof im Jahre 1358 ein kaiserliches Privileg, nach welchem alle Pfandstädte außer dem Reichshofgericht nur dem bischöflichen Gericht unterstehen sollten, wodurch die Reichsstädte in die Gefahr kamen, allmählich zu Landstädten herabzusinken.

Während des ganzen 15. Jahrhunderts waren dann der Bischof von Straßburg und der Pfalzgraf gemeinsame Pfandherren; sie erhoben die Einkünfte und nahmen als Kondominanten die Bewohner in Eidespflicht.

Im Jahre 1414 schlug Kaiser Sigismund auf die im Pfandbesitz des Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein befindlichen ortenauischen Besitzungen, darunter auch Gengenbach, noch weitere 8.000 rheinische Gulden, die ihm der Pfalzgraf geliehen hatte, und erklärte dabei, daß die Einlösung dieser Pfandschaften nur durch Erlegnng der ganzen Schuldsumme geschehen dürfe(44). Vier Jahre später bevollmächtigte Sigismund den Markgrafen Bernhard von Baden, von dem Straßburger Bischof die Reichspfandschaft einzulösen(45); es scheint indessen nicht dahin gekommen zu sein. Ebenso erging es, als im Jahre 1437 Sigismund dem Pfalzgrafen Otto die Erlaubnis erteilte, den halben Anteil der s. Zt. von Karl IV. den Bischöfen Berthold und Johann von Straßburg um 47.000 rheinische Gulden verpfändeten ortenauischen Besitzungen, deren eine Hälfte Rupprecht im Jahre 1405 um 23.500 Gulden erworben hatte, von Bischof Wilhelm einzulösen(46). Die Straßburger Kirchenfürsten suchten mit aller Macht, ihren rechtsrheinischen Besitz zu halten. Da im Jahre 1460 der Kurfürst Friedrich von der Pfalz bei der strittigen Mainzer Bischofswal gegen den Kaiser Partei ergriffen hatte, verfiel er in Ungnade und in die Reichsacht und wurde deshalb seines Anteils an der Landvogtei Ortenau für verlustig erklärt und derselbe dem Schwager des Kaisers, dem Markgrafen Karl I. von Baden, zuerkannt. Bei dem kurz darauf erfolgten Frieden wurde indessen eine Amnestie erlassen, und so hatte die kaiserliche Verfügung keine Wirkung(47); Straßburg und Pfalz blieben nach wie vor im Besitz der Pfandschaft in der Ortenau.

Dieser Zustand dauerte bis zum Jahre 1504. In diesem Jahre erlitt die Kurpsalz in dem sogenannten Landshuter Erbfolgekrieg eine Niederlage von seiten des Kaisers(48). Maximilian kam selbst in die Ortenau und fand hier von den Städten nachhaltige Unterstützung, wofür er sich dankbar erzeigte und die Zwölfer des alten Rats der drei Reichsstädte aufforderte, alle ihre Rechte und Freiheiten durch Spruch festzustellen. Der besiegte Kurfürst Philipp wurde in die Acht erklärt und ihm sein Anteil an der ortenauischen Pfandschaft abgesprochen, der dann dem Grafen Wolfgang von Fürstenberg verschrieben wurde(49).

So ging die Stadt durch Verpfändungen im Verlauf von fast zwei Jahrhunderten von einer Hand in die andere über.

Wie in den äußeren politischen Geschicken so hatte die Stadt auch in ihrer inneren Entwicklung manches Ungemach zu erdulden, und zu den wenigen Lichtseiten steht der tiefe Schatten in ihrer Geschichte gar oft in einem starken Mißverhältnis. Gleich in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, dem Beginn der Verpfändungszeit, befand sich Gengenbach in einer ziemlich ernsten Lage, die hervorgerufen wurde durch die wenig günstige Haltung, die Kaiser Ludwig der Bayer, der Freund des Klosters, der Bürgerschaft entgegenbrachte. Aber die Hilfe kam gerade von einer Seite, von der sie durchaus nicht erwartet werden konnte, nämlich vom Abt des Klosters selbst. Lambert von Burn war der bürgerfreundliche Mann, der damals der Abtei vorstand und trotz des Hasses seines Konvents und der vielfachen Anfeindungen der in ihren egoistischen und gewinnsüchtigen Tendenzen sich bedroht sehenden Pfandherren der bedrängten Stadt beistand. Er erwirkte ihr eine Reihe der wichtigsten Privilegien und schuf damit die Grundlage einer neuen Blüte. Besonders wichtig wurde ein Zugeständnis, das im Jahre 1366 auf Bitten des Abtes den Städten gemacht wurde. Sie sollten, sooft sie versetzt oder verpfändet würden, das Recht haben, "daß die Zwölfer des alten Rates sagen dürfen, was der Stadt Freiheit sei". Ferner sollten die Bürger außer dem Reichshofgericht nur den Entscheidungen des Zwölfergerichtes unterstehen.

Dieses Privileg war vor allem gegen die Uebergriffe der Straßburger Bischöfe von großer Bedeutung(50). Gengenbach entwickelte sich unter diesen günstigen Bedingungen rasch, und im Jahre 1384 konnten die Bürger darangehen, einen neuen Mauerumgang zu erbauen, der dann allerdings nur z. T. fertiggestellt wurde(51).

Aber wechselvoll, wie nun einmal das Schicksal der Stadt war, folgte auch auf diese Zeit des Aufschwungs alsbald wieder ein Niedergang, der in erster Linie durch das Kloster verschuldet wurde. Dieses war in den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts in einen traurigen wirtschaftlichen und sittlichen Verfall geraten. Zu seinem mehr als weltlichen Treiben benötigten Abt und Konvent viel Geld, und dies konnte am besten beschafft werden durch Bedrückung der Gengenbacher Bevölkerung. Mit unerbittlicher Strenge wurden die mannigfachen Gefälle für die Abtei eingetrieben. Die Folge war, daß eine allgemeine Abwanderung auf das Land eintrat und die Stadt langsam verödete. Schon um das Jahr 1450 stand ein großer Teil der Häuser leer und verlassen, und aus dem Jahre 1484 erfahren wir, daß allein in den letzten Jahren zwölf Bauernhöfe durch Schuld der unerbittlichen klösterlichen Zinsmeister abgegangen waren(52).

Erst zur Zeit Maximilians trat wieder ein merklicher Umschwung zur Besserung ein. Der Kaiser war, wie wir schon oben sahen, der Stadt ziemlich günstig gesinnt; er kam mehrmals nach Gengenbach und bestätigte und erweiterte ihre Rechte und Privilegien. Schon auf dem Reichstag zu Worms hatte er angeordnet, daß die öden Hofstätten binnen Monatsfrist wieder aufzubauen seien, eine Verfügung, die sich nur gegen das Kloster richten konnte. Auch über die Regelung der verschiedenen finanziellen Verpflichtungen der Bürger gegenüber der Abtei erging eine Reihe von Erlassen, von denen in einem späteren Kapitel über das Verhältnis von Klerus und Stadt noch mehr angeführt werden soll. Es kam deshalb zu Prozessen unter dem Vorsitz der Pfandherren, die jetzt unter dem Einfluß des Kaisers den Städten sich geneigt erwiesen.

So trat die Stadt vom Mittelalter in die Neuzeit. Das große Ereignis des beginnenden 16. Jahrhunderts, die Reformation, zog auch Gengenbach in seine Kreise(53). Das Aergernis, das die Klosterinsassen den Bürgern bereiteten, trieb diese nur um so rascher dem neuen Bekenntnis in die Arme. Die beiden Männer, die sich um die Reformation besonders verdient machten, waren Kaspar Hedio und Matthias Erb. Neben der Kirche war wie für jeden Reformator die Schule das Hauptgebiet ihrer Betätigung. Gengenbach nahm den neuen Glauben günstig auf und ließ sich auch nicht abwendig machen, als das nahe Offenburg, die Zufluchtsstätte der Straßburger Katholiken, sich wieder der alten Kirche anschloß. Auch mit Luther stand der Gengenbacher Rat in den vierziger Jahren des 16. Jahrhunderts im Briefwechsel.

Etwas überraschend mag es uns vorkommen, daß nach den traurigen Vorgängen und Zuständen, von denen wir oben gehört haben, das große soziale Ereignis, das die Reformation begleitete, der Bauernkrieg, an Stadt und Kloster ohne schlimme Wirkungen vorüberging. Die nötigen Auseinandersetzungen waren hier während der vorausgegangenen Jahre schon auf einem mehr friedlichen und gesetzmäßigen Wege, als es an andern Orten der Fall war, vor sich gegangen, so daß jetzt die ganze Bewegung ziemlich ruhig verlief. Die Städte bildeten sogar die Vermittler zwischen den Bauern und den Herrschaften, so daß es am 27. April 1525 zu der sogenannten Acherner Abrede kam.

Mehrmals war in diesen Jahren der Versuch gemacht worden, die alte Benediktineradtei in ein Herrenstift umzuwandeln; jedoch hatten Kaiser Karl V. und der damalige Pfandherr Friedrich von Fürstenberg, der mit dem Kaiser in sehr guten Beziehungen stand, Verwahrung gegen diese Absicht eingelegt. Wie zuvor der sittliche Verfall des Klosters die Reformation befördert hatte, so trat jetzt unter dern Wirken der Mönche, die unter dem Einfluß der Gegenreformation von ihren Fehlern und Aergernissen sich etwas gebessert hatten, ein Umschwung zur katholischen Sache ein. Dazu kam, daß Kaiser und Pfandherr sowie der Bischof von Straßburg und der Abt des Klosters alles aufboten, um die neue Lehre wieder zu beseitigen. Die Prädikanten wurden ihres Amtes entsetzt; im Kinzigtal und in der Ortenau wurde das Interim durchgeführt(54). Zwar hatte sich Gengenbach zuerst gegen seine Annahme gesträubt, aber einem zweiten verschärften Befehl des Kaisers Karl V. wurde dann doch Folge geleistet. Die Seele der Gegenreformation war der damalige Leutpriester Cornelius Eselsperger. Um die Mitte des Jahrhunderts löste Karls V. Bruder Ferdinand den fürstenbergischen Anteil der Pfandschaft ein, und auch die straßburgischen Rechte und Besitzungen wurden dem Kaiser abgetreten. Gengenbach mit seinen beiden Schwesterstädten kam unter Oefterreichs Schutz(55). Erzherzog Ferdinand wußte als Sproß des katholischen Habsburgerhauses dafür zu sorgen, daß die Reformation in der Ortenau und im Kinzigtal keine Fortschritte mehr machte. Hedios Werk war der Todesstoß versetzt, und um das Jahr 1570 war Gengenbach wieder durchweg katholisch geworden.

Die folgenden Jahrzehnte standen wieder unter dem Zeichen von Streitigkeiten und Kämpfen um die alten Privilegien. Zahlreiche Prozesse, die deshalb vor dem Reichskammergericht schwebten, brachten den Bürgern mehr Verdruß und finanzielle Einbußen als Gewinn und Abhilfe gegen ihre Beschwerden. Ein allgemeiner Rückgang des geistigen und wirtschaftlichen Lebens trat ein. Das österreichische Oberamt erlaubte sich verschiedene Uebergriffe in die Rechte und Freiheiten der Stadt und versuchte, eigenmächtig Neuerungen einzuführen(56). Schon im Jahre 1566 war es zu Konflikten gekommen; sechs Jahre darauf verweigerten die drei Reichsstädte die Entrichtung der Reichs- und Türkensteuer(57); mit der Reichsfreiheit Gengenbachs war es schlecht bestellt.

Werfen wir bei dieser Gelegenheit einen kurzen Blick auf die Beziehungen der Stadt zu ihresgleichen, zu den Schwesterstädten Offenburg und Zell a. Harmersbach, da die enge Verbindung dieser drei Kommunen jeder einzelnen schon früher wie auch jetzt wieder in ihrer bedrängten Lage von Vorteil mar. Soweit wir den Verlauf der Gengenbacher Geschichte überblicken können, finden wir die Stadt in engem Bündnis mit dem benachbarten Offenburg und Zell. Die gleichen Schicksale in den jahrhundertelangen Verpfändungen, das stete Zusammengehen in Fragen der inneren und äußeren Politik, vornehmlich auch der gemeinsame Gegensatz der Bürgerschaften gegen die geistliche Gewalt der feindlich gesinnten Gengenbacher Aebte und Mönche ließen aus den drei Gemeinden wahre Schwesterstädte werden. Die drei Städte trafen untereinander Vereinbarungen zur gemeinsamen Auslegung ihrer Verpflichtungen gegenüber Pfandherren und Reichsgewalt, und dauernd finden wir ein treues Zusammenhalten zum Schutz ihrer Rechte. Auch die Privilegien und Erlasse der Kaiser und Könige richten sich fast durchwegs an die Gesamtheit der drei Reichsstädte in der Ortenau. Die drei Städte nebst dem freien Tal von Harmersbach bildeten einen eigenen Verein unter dem Schutz der Landvögte. Seit dem Jahre 1503 waren sie gegen Uebernahme eines gewissen Matrikularanschlags zum schwäbischen Kreis für Reichsstädte angenommen und hatten bei Kreis-, später auch bei Reichstagen eine Stimme. Schon in früher Zeit hatte die städtische Bündnispolitik indessen auch schon weitere Kreise gezogen. Bereits im Jahr 1352 verband sich Gengenbach mit 20 anderen Fürsten und Städten in einem Bund zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Sicherheit des Landes. Es bestand die Pflicht zur gegenseitigen Hilfe, wenn "sich lüte zu samen machtent oder verbundent in dein lande, da von schade oder arbeit den ... lüten und dem lande uferstan möhte, in welichen weg daz were, welich herre oder stat daz befunde, welichen (von den Bündnisangehörigen) ez danne aller nehste unter uns were, die süllent ez weren mit der hant bei ihrem eyde ..."(58). Etwa hundert Jahre später, im Jahre 1461 fand ein ähnlicher Zusammenschluß von Fürsten und Städten statt, um die Uebergriffe der westfälischen Gerichte zurückzuweisen. Auch hier war Gengenbach vertreten(59).

Im Auftrage der drei ortenauischen Städte war der Gengenbacher Stadtschreiber Ulrich auf dem Tag zu Schlettstadt anwesend und gab die Zusage zur Vereinigung gegen die westfälischen Ferngerichte(60). Dabei sollte von den Städten bekanntgegeben werden, daß niemand bei Strafe an Leib und Gut einen andern bei den westfälischen Gerichten belange in keiner Angelegenheit, ausgenommen, wenn der Kläger seine Obrigkeit unterrichtet hat, daß es sich um eine Sache handelt, die an die westfälischen Gerichte gehört und wenn es ihm nicht gelungen ist, den Beschuldigten vor seinen, des Anklägers, Obern zu Gericht zu ziehen. Um eine Rechtssache vor einem westfälischen Gericht anhängig machen zu dürfen, bedurfte der Kläger der ausdrücklichen Erlaubnis seiner Obrigkeit, die ihm indessen nur erteilt werden konnte, wenn er zuvor an des Beklagten Obern das Begehren gerichtet hatte, "dem Kläger seinen Untertanen zu unverzogenen rechten zu halten" und ihm von diesem seine Forderung innerhalb zweier Monate nach seinem Ansuchen nicht bewilligt worden war. Weiterhin sollten auf Fordern der verbündeten Fürsten und Städte die Boten, Lader und Briefe der westfälischen Gerichte untersucht und nur, wenn sie ordnungsgernäß befunden wurden, weitergelassen werden. Ferner wurde auf bessere Besetzung der westfälischen Gerichte mit einwandfreieren Leuten gedrungen. Im Jahre 1488 erneuerten Offenburg, Gengenbach und Zell diesen Vertrag über die Ferngerichte(61).

Die Bündnisse mit andern Städten und Fürsten waren indessen immer nur zu bestimmten Zwecken geschlossen worden und waren wohl schon bei den verschiedenen Interessen der Vertragschließenden nicht von allzu langer Dauer. Um so fester bestand die Vereinigung der drei ortenauischen Reichsstädte. Gerade die Uebergriffe von seiten des österreichischen Oberamtes ließen den Gedanken ihrer "uralten Verwandtniß und Einung" von neuem aufleben und erstarken. Im Jahre 1575 wurde der Bund erneuert. In dem Bundesbrief wird darauf hingewiesen, daß die Umstände eine zeitige Vorbetrachtung und vertrauliche Zusammensetzung erforderten, wenn mit der Zeit nicht alle die Freiheiten verloren gehen und die Städte in ewige Dienstbarkeit geraten sollten. Die Vertragschließenden geben sich deshalb das Versprechen, wie von altersher ein "Korpus" zu bleiben, sich mit Rat und Tat gegenseitig zu unterstützen, untereinander gute Korrespondenz zu halten und sich durch keine Mittel trennen zu lassen, sondern jederzeit wie ein Mann zusammenzustehen. Eine zweite Erneuerung des Bundes geschah im Jahre 1614 mit einem Rückblick auf die Politik der früheren Pfandherren, "von deren Anmaßungen den drei Städten das schreckbare Andenken geblieben", und eine dritte im Jahre 1773 nach dem Wiederanfall vom badischen Fürstenhaus an Oesterreich(62).

Dieses enge Zusammenhalten brachte den Städten in ihrer bedrängten Lage zweifellos manchen Vorteil, der dem einzelnen Gemeinwesen wohl nicht zugestanden worden wäre. Aber die Macht und der Einfluß der Widersacher war doch zu groß, als daß die Städte ihnen auf die Dauer mit Erfolg entgegentreten konnten. Neue Drangsale brachten Gengenbach der Beginn des 17. Jahrhunderts(63) und der dreißigjährige Krieg, indem die Stadt bald in schwedischen, bald in österreichischen Händen war. Im Jahre 1622 kam ein Besuch der österreichischen "Freunde" innerhalb sechs Wochen das Kloster allein auf 7.000 Gulden zu stehen. Zehn Jahre später hatte die Stadt durch die Schweden eine Brandschatzung zu erleiden. Allein diese Leiden und Drangsale schienen erträglich im Vergleich zu dem Elend, das die Truppen Bernhards von Weimar über die Stadt brachten. Dreimal im Mai, Juli und Anfang November wurde Gengenbach von ihnen heimgesucht. Wir besitzen darüber einen anschaulichen Bericht des Konventualen Feinlin, der selbst zusammen mit dem Ratsherrn Martinus Pistorius die Unterhandlungen mit dem feindlichen General führte und um Barmherzigkeit für die Stadt bat(64). Aber die beutegierigen Landsknechte plünderten und raubten und legten schließlich noch Feuer an die wenigen Ueberreste, die ihnen bis dahin nicht zum Opfer gefallen waren. Nur Feinlins und seiner Genossen wackeres und tatkräftiges Zugreifen bewahrte Stadt und Kloster vor der Einäscherung. Noch heute erinnern die "Schwedengasse" und der "Schwedenturm" an diese grauenvolle Heimsuchung.

Schlimmer noch erging es Gengenbach in den Raubkriegen Ludwigs XIV. Im Jahre 1675 und 1676 wurden Stadt und Kloster nur durch große Lieferungen und scharfen Wachtdienst vor Ausplünderungen verschont. Die Franzosen flohen nach einem für sie unglücklich verlaufenen Gefecht in die Gebirgstäler, wobei sie zehn Tage alles verwüsteten. Zur Stärkung der "befreundeten" kaiserlichen Truppen mußten Stadt und Stift je 200 Ohm Wein steuern. Auch die folgenden Jahre brachten mannigfache Drangsale. Nach kurzer Friedenszeit brach im Jahre 1688 der pfälzische Erbfolgekrieg aus. Gleich zu Beginn desselben erhielt Gengenbach eine französische Garnison und hatte außerdem noch eine Kontribution von 3.000 Gulden zu erlegen. Im Jahre 1689 erging dann die berüchtigte Ordre Ludwigs XIV., alle oberrheinischen Städte, soweit sie ummauert waren, zu verbrennen. Am 7. September wurde Gengenbach in Brand gesteckt und zerstört. Zwei Tage später erfuhr die befreundete Stadt Offenburg das gleiche Schicksal(65). Die Bewohner hatten sich entweder ins Gebirge gerettet oder wurden von den Mordbrennern ein Stück Weges mitgeschleppt. Langsam und kümmerlich bauten sie ihre Stadt in den nächsten Jahren wieder auf. Aber Gengenbach konnte sich von diesem Schlag nicht mehr ganz erholen. Aeußere Bedrängnisse blieben der Stadt zwar von nun an erspart; aber dauernde Zwistigkeiten mit dem Kloster und nicht zuletzt vielfacher Streit und Parteiung unter den Bürgern selbst ließen die Stadt nicht mehr zu Blüte und Einfluß gelangen. Es trat ein langsamer, aber sicherer Verfall ein.

Schon im Jahre 1665 hatte Markgraf Leopold Wilhelm versucht, die Landvogtei Ortenau gegen böhmische Güter einzutauschen, hatte indessen in Wien einen abschlägigen Bescheid erhalten. Ebenso scheiterte der Versuch des Bischofs Karl Egon von Fürstenberg in Straßburg, des Helfershelfers Ludwigs XIV., die Lande in seinen Besitz zu bringen. Die Vorgänge von 1643 und 1689 hatten den Wert der Ortenau eindringlich genug gezeigt. Man mußte sie deshalb zuverlässigen Händen anvertrauen. Im Jahre 1701 wurde der Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden, der berühmte Türkenlouis, von Kaiser Leopold I. mit der ortenauischen Landvogtei belehnt(66).In badischem Besitz verblieb dann auch Gengenbach bis zum Erlöschen der Bernhardinischen Linie im Jahre 1771, worauf Oesterreich die Landvogtei als eröffnetes Lehen wieder an sich zog. Sofort erwachte aber auch wieder die alte Eifersucht bei den Städten gegen die Habsburger und führte, wie wir oben sahen, im Jahre 1773 zu einer Erneuerung ihres Bündnisses. Noch ein Menschenalter hindurch übte Oesterreich in diesen Gebieten seine Macht aus. Im Jahre 1789, an Fastnacht, entstand durch eigene Schuld der Einwohner noch einmal ein großer Brand, der fast ein halbes Hundert Häuser in Asche legte. Noch heute erinnert der Name "Feuergäßle" an diese Katastrophe.

Dann brach eine neue Zeit an. Die Blütezeit der Stadt war längst vorüber, als sie im Luneviller Frieden von Oesterreich an Baden abgetreten werden mußte. Im Jahre 1803 hat die Reichsfreisheit von Stadt und Stift Gengenbach ihren Abschluß gefunden. Drei Jahre später schlossen sich auch die Pforten des Klosters. Der letzte Abt Bernhard Schwörer fand auf dem Gengenbacher Friedhof seine letzte Ruhestätte.

Aeltestes Siegel von Gengenbach - (1291 - 1511)Der Name des Klosters und der Stadt hat zu manchen Mutmaßungen Anlaß gegeben. Als Schreibweisen sind überliefert schon ans dem 9. Jahrhundert Genginbach, Gengibach, Gengembach, Keginbach, Kenginbach, Ghanginpach Und Ghanginbach sowie das lateinische Adjektiv Gengenbacensis 1117, 1132 usw. Es seien hier einige Worte Über eine interessante Kontroverse gestattet, die an den Namen und das Wappen der Stadt anknüpft. Das Wappen stellt einen einköpfigen Reichsadler dar, auf dessen Brustschild sich ein springender Salm befindet.

Mone knüpft daran die Vermutung, daß das Abbild aus dem starken Salmenfang herzuleiten sei, der im Mittelalter in der Kinzig betrieben wurde. Der Salm, lat. salmo muraenula, ist deutsch Gangfisch, woraus dann Gengenbach entstanden sei(67). Zu beachten ist dabei, daß auch die Straßburger Fischer das gleiche Zeichen in ihrem Wappen führten. Nach meiner Ansicht ist bei den mannigfachen Beziehungen Straßburgs und Gengenbachs eine Entlehnung nicht unwahrscheinlich. Eine andere Vermutung lautet dahin, daß "gäng" gut deutsch sei und soviel wie "rasch, schnell" bedeute. Gengenbach wäre also "Schnellenbach". So hieß früher der Bach, der um und durch das Städtchen zur Kinzig fließt. Die menschliche Ansiedelung übernahm also den Namen des Wassers, an dem sie gelegen war. Zuerst wurde das Kloster so genannt, von dem dann der Name auf die Stadt überging(68). Eine dritte Fassung will den Namen einfach als Bach des Gango erklären(69).

Das Siegelbild selbst erfuhr mehrfach Veränderungen. Es zeigte in rotem Schild einen silbernen, nach (herald.) rechts gekrümmten Fisch, eben den Gang- oder Gängfisch. Von 1516 an ist dieser Schild als Brustschild auf einen schwarzen Adler, den einköpfigen Reichsadler ohne Nimbus, in goldenem Felde gelegt. Bei Einverleibung der Stadt in Baden ist das Wappen mit dem badischen Wappen verbunden worden, in dem dieses im vorderen, das alte Stadtwappen im hinteren Teil eines gespaltenen Schildes geführt wird. Die charakteristische Stellung des Fisches im Siegelfelde ist im wesentlichen unverändert beibehalten worden(70).

Anmerkungen:

1.) Baumgarten, Bilder aus Gengenbachs Vergangenheit. Schauinsland 20, 11 ff. und 22, 1 ff.  

2.) Sant Einbettenberg (1520), Castelberg sonsten Sanct Einbethenberg (1682). Krieger, Topograph. Wörterbuch Baden 1, 693.  

3.) 1289 schon so genannt; Krieger, T. W. 1, 693 und Mone, ZfGO 20, 437.  

4.) Vgl. E. Fabricius, Besitznahme Badens durch die Römer. 37. 39. Diese Straße von Straßburg über Offenburg und Gengenbach ins Kinzigtal diente im Mittelalter auch als Handelsweg. Vgl. Mone, ZfGO 4, 17.  

5.) Vgl. Bissinger, Trümmer und Fundstätten aus röm. Zeit Nr. 93; derselbe, Ueber römische Münzfunde in Baden. ZfGO (N. F.) 4, 275 Anm. 1; derselbe, Funde röm. Münzen in Baden. Programmbeilage des Progymn. Donaueschingen 1887, 18; dann erweitert 1 (1889), 2 (1906) Nr. 116, 116 a, im ganzen 242 Stück, die in dieser Menge auf Ansiedelung hinweisen und kaum von wandernden Händlern herrühren dürften. Die Sammlung ist von dem früheren Direktor Brost des Kohlenbergwerks Berghanpten angelegt und gehört jetzt dem Fabrikanten Loeffler in Pforzheim. Weitere Literatur bei Bissinger.  

6.) Wagner, Funde nnd Fundstätten in Baden S. 244 und die dort angeführte Literatur: Ferner: Schoepflin, Alf. illustr. 1, 473, dessen Lesung aber im einzelnen wohl nicht richtig ist; Baumgarten in ZfGO (N. F.) 8, 662. Die Inschrift heißt: I(ovi) O(ptimo) M(aximo) BA(e)BIVS BAEBII Q(ue) FILI(i) (re)S(tituerunt?) V(otum) L(ibentes?) Stählin, Wirt. Gesch. 1, 33 Nr. 7.  

7.) Alois Schulte, Reste romanischer Bevölkerung in der Ortenau. ZfGO (N. F.) 4, 300 ff. und Gothein, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes 1, 209. Die Mönchsverzeichnisse stammen aus einem Verbrüderungsbuch des Klosters Reichenan; das eine ist abgefaßt um das Jahr 830, das andere vor 949.  

8.) Sauer, Die Anfänge des Christentums und der Kirche in Baden 56 ff.; ferner F. D. A. 10, 157 ff. Beiträge zur Gesch. d. Klosters Gengenbach (I. Fortsetzung und Schluß der Monumente von P. Gallus Mezler) hrsgb. von J. G. Mayer; und Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands 1, 318.  

9.) F. D. A. 10, 159; MGH. SS 17, 421 (Natae Altahenses) und NA. 7, 32: Bericht über schwäbische Totenbücher von F. L. Baumann unter 28. Januar: "Ruthardus dux qui fundavit Genginbach."  

10.) MGH, SS 15 Vita Pirmini S. 26 cap. 14. MGH, SS 17 Annales Argentinenses (673 - 1028) S. 87. Deutsche Städtechroniken, Straßburg 2, 749 f. Brandi, Quellen zur Gesch. d. Reichenau 2, 11 f.  

11.) MGH ss 25, 640 und daraus Ebran 53 in Des Ritters Hans Ebran von Wildenberg Chronik von den Fürsten aus Bayern, hrsgb. von Roth, Quellen und Erörterungen zur bayrischen und deutschen Geschichte, N. F. 2 Abt. 1. Ferner: Veit Arnpeck, Sämtl. Chroniken, hrsgb. Von G. Leidinger, ebenda N. F. 3. Chronica Bajoariorum S. 77 und Anm. 2. Riezler, Gesch. Bayerns 1, 112 Anm. 1 sagt: "Diese Nachricht unbedingt zu verwerfen ist kaum gestattet."  

12.) F. D A. 10, 159; vgl. auch Mone, Qitellensammlung a. a. O. 1, 33 und 42 und 3, 74.  

13.) F. D A. 10, 159.  

14.) Wirtschaftsgesch. 1, 211; vgl. Mone, ZfGO 20, 6, der ausführt, ein Teil der oberrheinischen Städte, unter ihnen auch Gengenbach, sei durch die Benediktinerklöster entstanden.  

15.) Sauer 56.  

16.) Schultes Veröffentlichung "Ueber die Reichenauer Städtegründungen im 10. und 11. Jahrhundert". ZfGO (N. F.) 5, 137 hat die Maktrechtstheorie besonders wieder erstarken lassen.  

17.) Wirtschaftsgesch. 207 f.  

18.) Dümgé, Regesta Badensia, 130.  

19.) Ein späterer Abschnitt über das hofrechtliche Dinggericht soll auf diese Fragen näher eingehen.  

20.) MGH DD 3, 197 Urk. 167. Ferner: H. Ehrensberger, Beiträge zur Geschichte der Abtei Gengenbach F. D. A. 20, 257 ff. Vierordt, Bad. Gesch. 144. Würdtwein Nova Subsidia 6, 164.  

21.) Vgl. Niese, Reichsgut 13 Anm. 10. Heyck, Gesch. d. Herzöge von Zähringen 512, 522.  

22.) Böhmer-Ficker 1576. Huillard-Bréholles, Hist. dipl. Frid. 2, 514. Oberrheinische Stadtrechte II. Abteilung 3. Heft (Neuenburg am Rhein, bearb. von W. Merk, Heidelberg 1913, S. XII). Riese, a. a. O. 48 und 68 f.; ferner ZfGO (N. F.) 4, 94.  

23.) Kiener, Territorium von Straßburg 95. Fritz, Territorium des Bistums Straßburg 37 f., 58 ff. F. U. B. 1, 160 Nr. 364; auch erwähnt bei Grandidier, Oeuvres hist. inédit. 3, 325, wo statt 1132 zu lesen ist: 1232.  

24.) B. Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte 1, 455 f.  

25.) MHG II, SS. 17, 121 Ellenhardi Chronicon (1243 - 1256): Post hec expugnavit idem episcopus Heiniricus de Stalecke castrum Ortenberg et subiugavit sibi opidum Offenburg, et Kinzichental et Gengenbach Vgl. auch Deutsche Städtechroniken (Straßburg) 1, 38, 93 Anm. 4 (Closener); 1, 446 f.; 2, 651, 668, 898 (Königshofen). F. D. A. l5, 229 (Mezlers Monumenta historico chronologica monastica collecta). Schoepflin, Alsatia dipl. I, 399. Fritz, Territorium von Straßburg 81, 139, 146.  

26.) MGH Epist. saec. XIII 2, 403 f. Schöpflin, Alsat. dipl. 1, 399 Nr. 531.  

27.) F. U. B. 1, 195 Nr. 427; 1, 196 f. Nr. 428; 5, 157; Mone, Ortenauische Urkunden vom 13. - 16. Jahrhundert ZfGO 21, 268 f.  

28.) Schoepflin, Hist. Zar. Bad. 1, 366. Krieger, T. W. 1, 690.  

29.) Vgl. Kunstdenkmäler 7, 335. Vierordt, Bad. Geschichte 369.  

30.) Vgl. Riese 26.  

31.) Walter, Beiträge zu einer Geschichte der Stadt Offenburg S. XIV f.  

32.) Krieger, T. W. 1, 690.  

33.) Gothein 1, 214 ff.  

34.) Am 15. Oktober 1334; vgl. Schoepflin, H. Z. B. 3, 358; Regesten der Markgrafen Von Baden und Hachberg Nr. 930; Böhmer, Regesten Ludwigs des Bayern Nr. 1640; ZfGO (N. F.) I, 93 (Original in Karlsruhe); v. Weech, Bad. Geschichte 32.  

35.) Schoepflia, H. Z. B. 5, 434; Böhmer Reg. 8, 74; Reg. d. Markgrafen von Baden und Hachberg Nr. 1646; ZfGO (N. F.) I, 337 (Original in Karlsruhe).  

36.) Berthold von Buchegg (1328 - 1353); vgl. Leupold, Berthold von Buchegg 94 A. Z. Copialbuch 37 und 77, 13 Karlsruhe; Fritz, Territoriam 153 ff.; Mone, Quellensammlung 3, 126; Hugo, Mediatisierung der Reichsstädte 296; Winkelmann, Acta imperii inedita 2, 478.  

37.) Deutsche Städtechroniken Straßburg 1, 93 (Closener).  

38.) Schoepflin, Hist. Bad. 5, 440, 445. Böhmer-Huber Nr. 1367, 1362. ZfGO (N. F.) 1, 340 Nr. 295 und 296.  

39.) Winkelmann, Acta imp. inedita 2, 581 Nr. 900; Koch-Wille, Reg. der Pfalzgrafen am Rhein 1, 447; Hugo, Mediautsierung 299; Böhmer, Reg. Bd. 8, Additamentum primum 749 Nr. 7173.  

40.) Deutsche Städtechroniken, Straßburg 2, 885: "Genginbach das stettelin ... kam wider an das rich 1405." Ebenda 2, 898.  

41.) Walter 10 Urk. Nr. VII.  

42.) Reichstagsakten 5, 729; J. Ehmel Regesta- chronologico-diplomatica Ruperti regis Romanorum Nr. 1951 - 54, 1960, 1961, 1968, 1970, 2560, 2790; Hugo, Mediatisierung 307 ff. Nr. 60, 69.  

43.) Die weiteren Abweichungen über die Reichspfandschaft im Generallandesarchiv in Karlsruhe, Pfälz. Kopialbuch 98 Fol. 86a - 88b, 103 - 107 a (in den Reichstagsakten 5, 729).  

44.) Böhmer Regesten 11, 75 Nr. 1266.  

45.) Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg Nr. 3088; Hugo, Mediatisierung 314; ZfGO (N. F.) 3, 440.  

46.) Hugo, Medintisierung 315 ff.; ZfGO (N. F.) 3, 446.  

47.) Walter S. XVIII und 30 f. Urk. Nr. XIV; Schoepflin, H. Z. B. 6, 378; Regesten der Markgrafen 4, 157 Nr. 8936.  

48.) Vgl. B. Gebhardt, Handbuch der deutschen Gesch. 1, 702.  

49.) Walter 64 f. Urk. XXIII.  

50.) Gothein l, 229.  

51.) Näheres darüber in einem späteren Kapitel über das städtische Militärwesen  

52.) Gothein 1, 249.  

53.) Ueber die Reformation in Gengenbach sind die überlieferten Nachrichten sehr gering; Vierordt, Geschichte der Reformation in Baden 1, 316 ff., 395ff., hat in zahlreichen Faszikeln des GLA. erfolglos nach genaueren Nachrichten Umschau gehalten.  

54.) Verhandlungen über die Durchführung des Interims mit dem Grafen Friedrich zu Fürstenberg im Jahr 1548 in Mitteilungen aus dem Fürstenb. Archiv 1, 450 Nr. 641, 642; vgl. ferner Roth von Schreckenstein im F. D. A. Bd. 2.  

55.) Walten 110 Nr. 36.  

56.) Ebenda S. XXXVIII f.  

57.) Gothein 1, 279.  

58.) Baseler UB. 4, 189 f. Nr. 201. Straßburger UB. 5, 250 Nr. 260; ZfGO 24, 173.  

59.) Baseler UB. 8, 140 ff. Nr. 177.  

60.) Reg. d. Markgrafen 4, 127 Nr. 8727.  

61.) Baseler UB. 9,. 57 Nr. 70.  

62.) Walter S. XXXIII.  

63.) In einer Ratssitzung im Jahr 1610 stellte der Schultheiß die Frage, ob man nicht bei dieser gefährlichen Zeit die Privilegien und andere Kostbarkeiten der Stadt flüchten sollte, worauf der Rat beschloß, alles einpacken zu lassen, um es jederzeit wegschaffen zu können. Ratsprotakoll zu Gengenbach vom 20. Juni 1610. ZfGO. 20, 69.  

64.) F. D. A. 16, 172.  

65.) Kunstdenkmäler 7, 347 f. mit zeitgenössischen Angaben aus Protokollen.  

66.) Gothein 1, 283.  

67.) Mone, Ueber die Flußfischerei und den Vogelfang. ZfGO 4, 69.  

68.) Baumgarten, Aus dem Gengenbacher Klosterleben. ZfGO (N. F.) 8, 659.  

69.) Krieger, T. W. 1, 699. Kunstdenkmäler 7, 335.  

70.) Siegel Badischer Städte 38 f., wo 14 Siegel aufgezählt und beschrieben sind ans der Zeit von 1291 bis 1800, darunter: sig: can: civitatis: imb (!) de: Gengenbach Am Kaufhaus (Gewerbehalle) sind wohl infolge eines Mißverständnises statt der badischen Farben Rot in Gold "Silber in Blau" verwendet. Sehr schön ist das Wappen am Nepomukbrunnen an der Straße nach Offenburg angebracht: Einköpfiger Reichsaler, Kopf nach links, schwarz mit goldenem Schnabel und Fängen, silberumrahmtes Brustschild; in rotem Feld ein springender silberner Salm.  

zurück